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GerhardT
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am 30. 10. 2005 um 21:35 |
@Griwikow
Fehlt wirklich ein für Dein umgerüstetes Fahrzeug passendes Abgasgutachten, oder nur die darauf und auf der Einbaubescheinigung sowie dem Abnahmeprotokoll beruhende "Änderungsmeldung" d.h. das abschließende "Gutachten" das im Wesentlichen nur die Anteilung für die Zulassungsbehörde enthält, welche Angaben wo zu ändern sind?
Bis bei Dir, bzw. bei Deinem Umrüster das entsprechende Schreiben des "Hüters des sündhaft teuren und daher als Geheimnis gehüteten echten Abgasgutachtens" von TÜV oder DEKRA eingetrofffen ist, gilt für Dich wohl einfach der erste Satz aus Nummer 3.9 der Verlautbarung des BMVBW, Verkehrsblatt 1999, S. 451, vgl. http://www.stvzo.de/stvzo/ErlöschenBE.htm d.h. Du musst Abnahmeprotokoll und Einbaubescheinigung mitführen.
GerhardT
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dag
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am 30. 10. 2005 um 19:24 |
Hallo,
ich denke das wird nicht so ganz einfach.
Hierzu muss man den Anlagenlieferanten Deines Umrüsters wissen, dann mit welcher Prüfstelle dieser zusammenarbeitet usw.
Wenn Du dieses nicht öffentlich im Forum nennen willst, kannst Du bei uns gern anrufen.
Gruss
Dag
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Griwikow
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am 30. 10. 2005 um 16:24 |
Moinsen erneut,
vielen Dank für Eure teils recht ausführlichen Antworten.
@secu351 & dag:
Ihr beide seid definitiv konträrer Meinungen. Nur streiten müssen wir uns nicht. Dafür denken wir doch alle in diesem Forum zu progressiv. Keep cool Danke
Jetzt aber noch eine wichtige Frage, die Ihr sicher auch beantworten könnt:
@dag. Du schreibst:
"Aktuell werden z.B. die Gutachtenanforderungen vom 05.10. bearbeitet."
Wo und wie kann ich als "Normaler" in Erfahrung bringen, ob mein Gutachten an der richtig akkreditierten Stelle in Auftrag gegeben wurde?
Es würde mich einfach beruhigen, ob dieser Auftrag schlicht vorliegt.
Falls das nämlich nicht der Fall ist, habe ich einen Aß im Ärmel, den ich gut ausspielen kann, auch meiner Sicherheit wegen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
Griwikow
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secu351
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am 29. 10. 2005 um 18:46 |
Hallo dag,
man kann ja immer wieder froh sein, dass es immer wieder Leute gibt, die immer wieder alles immer besser wissen! (wollen) Du hast ja sooooooooooooo recht.
freundliche Grüße
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dag
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am 29. 10. 2005 um 18:39 |
Hi Secu,
mein letztes Statement hierzu, da ich keine Lust auf pers. Diskusionen habe, die letztendlich nicht sachdienlich sind:
Ob der Umrüster mit Vorsatz handelt lässt sich leicht beantworten: Er hat die Anlage eingebaut ohne das Abgasgutachten sächlich in den Händen zu halten. Also war die Anlage nicht vollständig. Vorsatz????
Nicht falsch verstehen, aber solche Umrüstungen rücken die gesamte Branche in ein schlechtes Licht, da sie von wenig profesionalität zeugen.
Und mit einem Lächeln: Schon oft genug musste ich mich mit Versicherern wegen Leistungen herumschlagen.
Gruss
Dag
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secu351
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am 29. 10. 2005 um 18:26 |
Hi dag,
Auch der letzte Absatz von Dir stützst sich wieder nicht auf Tatsachen und eigene Erfahrung, sondern ist wieder nur "vom Hörensagen" und Theorie. Ich sehe: Einen echten Fall kannst Du nicht liefern, obwohl ich sonst zustimme und ich gehe auch nicht davon aus, dass der Umrüster von Griwikow vorsätzlich handelt.
Gruß secu351
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Kay1963
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am 29. 10. 2005 um 18:10 |
Habe am 06.09.05 den Auftrag erteilt, der zum 20.10.05 (Do) ausgeführt werden sollte. Einen Tag später (Fr) sollte das Fahrzeug durch die Dekra begutachtet werden.
Leider wurde ein falscher Tank geliefert. Dadurch wurde das Auto erst am 24.10.05 (Mo) fertig, am 25.10.05 (Die) erfolgte die Abnahme des Einbaus durch die Dekra.
Mittwoch früh (26.10.05) habe ich den Wagen vom Umrüster abgeholt und gegen Mittag waren die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert!
Habe jedoch gleich bei Auftragsabgabe darauf hingewiesen, das ich nur ein Fahrzeug mit gültiger TÜV/Dekraabnahme des Einbaus abholen werde!
Ich kann es mir zwar leisten ein paar Tage auf den Wagen zu verzichten, aber nicht wochenlang nur weil die Gutachten fehlen.
Ich drücke Dir natürlich die Daumen für Deine Papiere, hoffe Du hast den Umrüster noch nicht vollständig bezahlt. Sonst hast Du nämlich keinerlei "Druckmittel" gegen ihn.........
Beste Grüsse, Kay
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dag
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am 29. 10. 2005 um 17:52 |
Gern secu351,
vor ca 1,5 Jahren, als wir noch Umrüstungen vorgenommen haben, gab es mehrere Kundenfahrzeuge für die nur mit Schwierigkeiten die Abnahme zu bekommen war, da sich die gesetzl. Grundlagen geändert hatten.
Mir persönlich war es ein echtes Bedürfnis, diese Kunden nicht ohne eine vollständige Abnahme durch einen Sachverständigen durch die Gegend fahren zu lassen.
Einfach weil ein Fahrzeug ohne ABE in Deutschland nicht für den Verkehr zugelassen ist.
Ob hier Szenarien entstehen könnnen, die Du so nett beschreibst, interessiert nicht.
Wenn ein Fahrzeug für ca. 2K€ umgerüstet wird, darf ich als Kunde einen reibungslosen Ablauf voraussetzen. Das bedeuted doch zumindest, dass die gesetzl. Grundlagen erfüllt sind.
Wir sind daher immer bestrebt, mit der Anlage zusammen das Gutachten auszuliefern. Wenn dieses eine Wartezeit von vier Wochen mit sich zieht, dann eben auch so.
Ich bleibe dabei: Eine Umrüstung ist nur mit Abnahme und Abgasgutachten fertiggestellt.
Gruss
Dag
PS Gerade als langjähriger Versicherungsmitarbeiter solltest Du doch wissen, dass Versicherungen gern bestrebt sind, ein Schlupfloch zu nutzen, um nicht leisten zu müssen.
Warum also ein Risiko eingehen?
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secu351
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am 29. 10. 2005 um 17:37 |
Hallo dag,
ich wäre Dir nun echt dankbar und würde mich riesig freuen, wenn Du denn nun wirklich mal einen Fall schildern könntest, der der Realität auch nur ein ganz klein bischen nahe kommt. Oder noch besser, einen einzigen Fall, der wirklich schon passiert ist und der Dir persönlich zu Ohren gekommen ist. Alles andere ist nur Theorie. Theoretisch wäre es ja auch möglich, dass Du heute noch einen 6er im Lotto landest, aber auch, dass der neue Airbus 380 auf dem Rückflug in seine Heimat vom Kurs abkommt und über Deinem Haus abstürzt. Also bitte: Nur ein einziges echtes Geschehen und keine Bangemache!
Gruß secu351
Übrigens: Dein geschildertes Szenario wär versichert, da gemeldet.
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dag
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am 29. 10. 2005 um 16:43 |
@ Griwikow,
´Umrüster welche das Gutachten sofort vorliegen haben, sind gleichzeitig diejenigen, bei denen Wartezeiten zur Umrüstung sind.
Die Gutachten werden meist durch den Importeur bei einer der drei akkredierten Abgasprüfstellen angefordert.
Aktuell werden z.B. die Gutachtenanforderungen vom 05.10. bearbeitet.
@ Secu351
es geht nicht um die Versicherung allein. Auch ein zertifzierter Umrüstbetrieb kann den Mangel eines nicht zulassungkonformen Fahrzeuges gutmachen. Im Ernstfall, wenn ein Schaden auf die Gasanlage zurückzuführen ist, bist Du mit einem Fahrzeug ohne ABE vollhaftbar.
Ein solches Szenario wäre, wenn der Wagen im Gasbetrieb auf der Kreuzung ausgeht, Dein Hintermann Dir drauffährt und Wind davon bekommt, dass Du mit einer nicht eingetragenen Anlage herumfährst. Schon hast Du zumindest eine Teilschuld an der Backe.
Die einzige Möglichkeit ohne Gutachten bzw. Abnahme durch die Gegend zu düsen ist, wenn das Fahrzeug als Testwagen zugelassen wird. Das sind z.B. diejenigen, welche auf eigener Achse auf die Abgasrolle fahren.
Also, nehmt eine Nichtabnahme nicht so auf die leichte Schulter
Gruss
Dag
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Griwikow
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am 29. 10. 2005 um 13:40 |
@secu351:
Meine Mail Adresse:
griwikow@web.de
Danke schonmal im voraus.
Greets @ all
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secu351
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am 29. 10. 2005 um 13:00 |
Hallo Griwikow,
laß Dich nicht kirrre machen. Auch ich musste eine geraume Zeit auf meine TÜV-Eintragung warten. Für diese Zeit erhielt ich von meinem Umrüster eine "Bescheinigung zur Vorlage bei Ordnungsbehörden". (bitte e-mail-Adresse! wird gerne zugeschickt) Da ich selbst 40 Jahre in der Vers.-Branche tätig war, habe ich die Änderung an meinem Fahrzeug meinem VR mitgeteilt und alles war in trockenen Tüchern.
§21 hin, oder her! Ein Fall, bei dem ein deutscher Versicherer wegen einer nicht eingetragenen Gasanlage - von der er aber Kenntnis hatte - im Schadenfall die Leistung verweigert hat, ist nicht bekannt und aktenkundig. Ebenfalls hat es bis heute in den Medien nicht eine einzige Mitteilung daraüber gegeben, dass in einem ähnlichem Fall wie dem Deinigen ein Fahrzeug still gelegt worden wäre, oder gar die Strafverfolgungsbehörden ermittelt hätten. Mann, es gibt wirklich Schlimmeres, als mit einer ordentlich - von einem zertifizierten Einbaubetrieb - eingebauten Gasanlage ohne Gutachten über Deutschlands Straßen zu fahren. Anders und auch strafbar wäre es natürlich, wenn Du die Anlage als "Heimwerker" in Deinem Keller selbst eingebaut hättest. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Mach Dir um Gottes Willen keine Sorgen! Kein Mensch wird Dir was tun! Du hast nichts verbrochen!!! Gruß secu 351
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Griwikow
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am 29. 10. 2005 um 12:54 |
@Kai:
Dein Umrüster hatte das Gutachten vorliegen.....
Aber genau das ist meine Frage:
Die einen Werkstätten haben es, die anderen nicht. Die einen kriegen es sofort, die anderen nicht.
Und wenn man sich in den Foren mal umschaut ist das sicher kein individuelles sondern eher ein etwas größeres Problem. Daher meine Fragen.
Kann jemand meine Fragen beantworten?
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Kay1963
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am 29. 10. 2005 um 12:26 |
Ich weiss nicht was Du für einen Umrüster hast.
Habe meinen Wagen letzte Woche umrüsten lassen. Da ein falscher Tank geliefert wurde, war der Wagen erst Monatagabend fertig. Dienstag wurde der Wagen durch die Dekra abgenommen, Mittwoch früh habe ich ihn abgeholt und anschliessend sofort die Papiere ändern lassen.
Irgend etwas hat Deine Werkstatt da verschlampt.......
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Griwikow
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am 29. 10. 2005 um 09:56 |
Hallo nochmal,
wo wird denn ein solches Gutachten von den Werkstätten angefordert?
Und wie kommen die Werkstätten umgehend an diese Gutachten ran? Denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ich nicht der Einzige bin, der noch auf das Gutachten wartet. Und:
Den Werkstätten wird doch durch solches Verhalten (keine Gutachten zeitnah zu erhalten) das Geschäft vermasselt. Die dürfen eigentlich ohne vorhandenes Gutachten nicht umbauen. Das tun die trotzdem, und das massenhaft.
Wer ist denn jetzt daran schuld?
Meine Werkstatt meinte auch, dass dieser Zustand zur Zeit geduldet sei, da man mit den Gutachten nicht nachkommt.
Was stimmt den jetzt?
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dag
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am 29. 10. 2005 um 09:31 |
Moin Zurück,
zu Deinen Fragen:
Ja, durch die Flut der Anfragen dauert die Bearbeitung recht lange im Moment.
Nein, fahren darfst Du definitiv nicht, da die ABE Deines Wagens im Moment erloschen ist. Diese wird durch die §21 Abnahme wieder hergestellt. Dein Fahrzeug ist also im jetzigen Zustand nicht "zulassungskonform".
Nein, da nur Dein Umrüster dieses anfordern kann.
Deinen Umrüster zusammenfalten, da er den Wagen ohne Vorliegen der Abgasbescheinigung nicht hätte umrüsten dürfen. Eine solche Vorgehensweise zeugt aus meiner Sicht von nicht allzu grosser Professionalität und von einer gewissen Verantwortungslosigkeit.
Solches Vorgehen richt ein wenig nach "schnell die Kohle verdienen und dann mal weitersehen"
Gruss
Dag
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secu351
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am 29. 10. 2005 um 09:30 |
Mein Rat:
Du kannst fahren! Aber laß Dir von Deinem Umrüster eine Bescheinigung über den Ein-Umbau der Gasanlage geben. Ganz wichtig: Melde vor allem die Umrüstung Deinem Versicherer, damit Du in einem evtl. Schadenfall (Tei/Vollkasko) auch Versicherungsschutz hast. Gute Fahrt mit Gas wünscht:
secu351
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Griwikow
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am 29. 10. 2005 um 08:50 |
Moinsen Leutchen,
vor 4 Wochen umgebaut und noch immer kein Abgasgutachten. Die Werkstatt meint, dass dies durch die Flut der Umrüstungen solange dauern würde.
Stimmt das?
Darf ich fahren?
Kann ich für meinen 2.6er A4 nicht woanders eines erhalten?
Was kann ich sonst noch tun?
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